Digitalisierung
11.8.26
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Förderdschungel: Wo gerade ein echter Schatz auf hessische Kommunen wartet

von
Maximilian Großmann

Es gibt diesen Moment, den vermutlich jede Kommune kennt. Jemand sagt: „Dafür gibt es doch bestimmt eine Förderung.“ Alle nicken. Und dann beginnt die Suche.

Die Suche führt durch drei Ministerien, vier Programmnamen und zwei Richtlinien, die teilweise noch aus der Version von vorletztem Jahr stammen. Dazu kommt ein Antragsportal, das eine längst vergessene Kennung verlangt, und eine Frist, die man meist erst drei Wochen zu spät entdeckt, während die eigentliche Arbeit ja auch noch erledigt werden will.

Der Förderdschungel ist keine Metapher, die wir uns ausgedacht haben. Er ist Alltag. Und das Bittere daran: Nicht die fehlenden Mittel sind meist das Problem, sondern die fehlende Zeit, sie zu finden.

Deshalb machen wir es heute einmal andersherum. Kein Überblick über alles, sondern ein konkreter Hinweis auf ein Programm, das sich gerade wirklich lohnt, und auf ein zweites, das für gemeinsame Vorhaben interessant ist.

Der Schatz: Basistechnologien zur Verwaltungsdigitalisierung

Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation fördert aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ die Anschaffung und Einführung von Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung. Die Förderquote ist hoch, der Zuschnitt ist praxisnah, und die Frist läuft.

Auf einen Blick

  • Was: Erstbeschaffung und Implementierung einer Basistechnologie plus zugehörige Mitarbeiterschulungen
  • Wie viel: 70 bis 90 % der förderfähigen Ausgaben, gedeckelt auf Ausgaben von 50.000 €
  • Maximaler Zuschuss: 45.000 € (bei 90 % Förderquote)
  • Wer: Vorzugsweise hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die nach § 48 Abs. 2 HFAG als besonders finanzschwach eingestuft sind
  • Bis wann: 15. September 2026
  • Wie: Über das Antragsportal antrag.hessen.de/basistechnologien

Was konkret gefördert wird: Datenmanagementsysteme und eAkten, Ratsinformationssysteme, digitale Rechnungsworkflows, digitale Personalakte und Zeiterfassung, digitale Gebäudebelegungspläne, E-Payment-Systeme, Software für ein Fachverfahren, Prozessautomatisierungstools sowie Hardware wie Ausweisterminals, Abholboxen oder digitale Infoboards. Auch vergleichbare Basistechnologien sind möglich.

Drei Dinge, die man wissen sollte:

  • Pro Kalenderjahr ist ein Antrag für eine dieser Technologien möglich. Es lohnt sich also, vorher zu priorisieren statt zu sammeln.
  • Antragsberechtigt sind vorzugsweise besonders finanzschwache Kommunen. Weitere Kommunen können bei verfügbaren Mitteln zum Zug kommen, dann werden kleinere Kommunen vorrangig berücksichtigt. Ein Antrag kann sich also auch lohnen, wenn die Einstufung nicht eindeutig ist.
  • Die Mittelauszahlung ist bis 30. November 2026 vorgesehen. Der Zeitplan ist damit sportlich, aber machbar, wenn man jetzt beginnt.

Wer die eigene Förderquote wissen will: Auf der Programmseite beantwortet der Chatbot „Kodi“ genau diese Frage. Und bei individuellen Fragen hilft die Förderhotline unter +49 611 3211 4411.

Alle Details, Richtlinie und Antragsmuster: smarte-region-hessen.de/basistechnologien

Für gemeinsame Vorhaben: die IKZ-Förderung des Landes Hessen

Wenn mehrere Kommunen eine Aufgabe zusammen angehen, gibt es in Hessen ein zweites, oft übersehenes Instrument: die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit.

Die Regelzuwendung beträgt 75.000 € für einen Kooperationsverbund von drei Kommunen und 100.000 € bei mehr als drei Kommunen. Kooperationen mit besonderem Vorbildcharakter können darüber hinausgehen. Auch Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung eines Vorhabens sind förderfähig.

Für uns ist das interessant, weil es genau dort ansetzt, wo interkommunale Zusammenarbeit anfängt: bei der gemeinsamen Vorbereitung, bevor das eigentliche Projekt steht.

Zur IKZ-Förderung des Landes Hessen

Hier kommen wir ins Spiel

Ein Förderprogramm zu finden ist die eine Sache. Es in einen tragfähigen Antrag zu übersetzen, neben dem laufenden Betrieb, ist die andere.

Genau hier unterstützen wir unsere Mitglieder, von der Suche nach dem passenden Programm über die Einordnung, ob ein Vorhaben wirklich zur Richtlinie passt, bis zur Antragstellung selbst.

Besonders stark wird es, wenn mehrere Mitglieder dasselbe Thema haben. Dann entwickeln wir ein Vorhaben nicht fünfmal einzeln, sondern einmal gemeinsam. Das senkt den Aufwand für jede Einzelne, erhöht die Qualität des Antrags und macht Vorhaben möglich, die für eine Kommune allein zu groß wären. Bündelung und Skalierung sind kein Nebeneffekt der Genossenschaft. Sie sind der Grund, warum es sie gibt.

Ihr habt ein Vorhaben im Kopf und wisst nicht, ob es förderfähig ist: Sprecht uns gerne an! Ein kurzes Gespräch spart oft Wochen im Dickicht.

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Kontakt

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Maximilian Großmann
Vorstandsvorsitzender (CEO)
[email protected]