Es gibt diesen Moment, den vermutlich jede Kommune kennt. Jemand sagt: „Dafür gibt es doch bestimmt eine Förderung.“ Alle nicken. Und dann beginnt die Suche.
Die Suche führt durch drei Ministerien, vier Programmnamen und zwei Richtlinien, die teilweise noch aus der Version von vorletztem Jahr stammen. Dazu kommt ein Antragsportal, das eine längst vergessene Kennung verlangt, und eine Frist, die man meist erst drei Wochen zu spät entdeckt, während die eigentliche Arbeit ja auch noch erledigt werden will.
Der Förderdschungel ist keine Metapher, die wir uns ausgedacht haben. Er ist Alltag. Und das Bittere daran: Nicht die fehlenden Mittel sind meist das Problem, sondern die fehlende Zeit, sie zu finden.
Deshalb machen wir es heute einmal andersherum. Kein Überblick über alles, sondern ein konkreter Hinweis auf ein Programm, das sich gerade wirklich lohnt, und auf ein zweites, das für gemeinsame Vorhaben interessant ist.
Das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation fördert aus dem Programm „Starke Heimat Hessen“ die Anschaffung und Einführung von Basistechnologien der Verwaltungsdigitalisierung. Die Förderquote ist hoch, der Zuschnitt ist praxisnah, und die Frist läuft.
Auf einen Blick
Was konkret gefördert wird: Datenmanagementsysteme und eAkten, Ratsinformationssysteme, digitale Rechnungsworkflows, digitale Personalakte und Zeiterfassung, digitale Gebäudebelegungspläne, E-Payment-Systeme, Software für ein Fachverfahren, Prozessautomatisierungstools sowie Hardware wie Ausweisterminals, Abholboxen oder digitale Infoboards. Auch vergleichbare Basistechnologien sind möglich.
Drei Dinge, die man wissen sollte:
Wer die eigene Förderquote wissen will: Auf der Programmseite beantwortet der Chatbot „Kodi“ genau diese Frage. Und bei individuellen Fragen hilft die Förderhotline unter +49 611 3211 4411.
Alle Details, Richtlinie und Antragsmuster: smarte-region-hessen.de/basistechnologien
Wenn mehrere Kommunen eine Aufgabe zusammen angehen, gibt es in Hessen ein zweites, oft übersehenes Instrument: die Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit.
Die Regelzuwendung beträgt 75.000 € für einen Kooperationsverbund von drei Kommunen und 100.000 € bei mehr als drei Kommunen. Kooperationen mit besonderem Vorbildcharakter können darüber hinausgehen. Auch Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung eines Vorhabens sind förderfähig.
Für uns ist das interessant, weil es genau dort ansetzt, wo interkommunale Zusammenarbeit anfängt: bei der gemeinsamen Vorbereitung, bevor das eigentliche Projekt steht.
Zur IKZ-Förderung des Landes Hessen
Ein Förderprogramm zu finden ist die eine Sache. Es in einen tragfähigen Antrag zu übersetzen, neben dem laufenden Betrieb, ist die andere.
Genau hier unterstützen wir unsere Mitglieder, von der Suche nach dem passenden Programm über die Einordnung, ob ein Vorhaben wirklich zur Richtlinie passt, bis zur Antragstellung selbst.
Besonders stark wird es, wenn mehrere Mitglieder dasselbe Thema haben. Dann entwickeln wir ein Vorhaben nicht fünfmal einzeln, sondern einmal gemeinsam. Das senkt den Aufwand für jede Einzelne, erhöht die Qualität des Antrags und macht Vorhaben möglich, die für eine Kommune allein zu groß wären. Bündelung und Skalierung sind kein Nebeneffekt der Genossenschaft. Sie sind der Grund, warum es sie gibt.
Ihr habt ein Vorhaben im Kopf und wisst nicht, ob es förderfähig ist: Sprecht uns gerne an! Ein kurzes Gespräch spart oft Wochen im Dickicht.
Ihr wollt keine Fördermöglichkeit mehr verpassen? Unser Newsletter bringt Hinweise wie diesen künftig direkt zu Euch.